CO2-Kostenaufteilungsgesetz

CO2-Kostenaufteilungsgesetz am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.

Ziel des CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist eine gerechte Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Mieter sollen zu Energieeinsparungen motiviert und Vermieter zu energetischen Maßnahmen bewegt werden. Die Festlegung wie die CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter verteilt werden bestimmt ein Stufenmodell.

Das Stufenmodell

Die Einordnung eines Gebäudes in das Stufenmodell erfolgt nach seiner energetischen Klassifizierung. Diese Klassifizierung wird anhand der Heizkostenabrechnung ermittelt. Seit dem 01. Dezember 2021 werden die CO2-Emissionen (kg CO2/a) für die gesamte Immobilie bereits gemäß Rechnung des Energielieferanten in der Heizkostenabrechnung dargestellt. Der gesamte CO2-Ausstoß muss nun auf den Ausstoß pro Quadratmeter heruntergerechnet werden. Dafür wird die Jahresmenge CO2 durch die Gesamtwohnfläche der Immobilie geteilt, sodass ein spezifischer CO2-Wert pro Quadratmeter und Jahr (kg CO2/m2/a) bestimmt werden kann. Dieser Wert wird dazu genutzt, die richtige Einordnung zu einer der Gebäudeklassen vorzunehmen.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird berechnet, in welche Gebäudeklassifizierung meine Liegenschaft fällt?

Der Energieversorger ist verpflichtet, die mit der Brennstofflieferung für das Gebäude entstandene CO2-Menge in Kilogramm in der jährlichen Energieabrechnung auszuweisen. Die Jahresmenge CO2 wird durch die Gesamtwohnfläche der Liegenschaft geteilt, sodass ein spezifischer CO2-Wert pro m² und Jahr (kg CO2/m2/a) bestimmt werden kann. Dieser Wert wird dazu genutzt, die richtige Einordnung zu einer der Gebäudeklassen vorzunehmen. Aus der spezifischen Zuordnung Ihres Gebäudes zu einer der zehn Stufen ergibt sich die prozentuale Verteilung der Kosten für die CO2-Emission zwischen Mieter und Vermieter.

Woher weiß ich, wie viel Kilogramm CO2 mein Gebäude im Jahr ausgestoßen hat und wie hoch die CO2-Kosten waren?

Die Menge des CO2-Austoßes und die CO2-Kosten werden auf der jährlichen Energieabrechnung Ihres Energieversorgers ausgewiesen. Sie berechnen sich aus der Energiemenge, dem sogenannten Treibhausgasemissionsfaktor und dem maßgeblichen Zertifikatpreis (Kosten für CO2-Emmission).

Wie werden die anteiligen CO2-Kosten auf die Mieter verteilt?

Durch die energetische Gebäudeklassifizierung ist bekannt, wie hoch die CO2‑Menge für die Wärmeversorgung des Gebäudes ist und zu welchen Teilen Eigentümer bzw. Verwalter und Bewohner an den Kosten dieser Emissionen beteiligt werden. Die prozentuale Aufteilung der entstandenen CO2-Kosten erfolgt mit der Heizkostenabrechnung – sowohl für den Kostenanteil des Eigentümers bzw. Verwalters als auch für die des Bewohners. Die anteiligen Kosten, die der Bewohner tragen muss, werden in seiner individuellen Heizkostenabrechnung ausgewiesen.